News

Von Abgasnorm bis Zulassung: neues Jahr, neue Regeln

Das neue Jahr bringt einige Veränderungen im Verkehrsalltag mit sich – ob in Deutschland oder im EU-Ausland. Welche Neuerungen es in punkto Verkehrssicherheit, Nachhaltigkeit und Reisequalität gibt, erfahrt ihr hier.

Wer einen Papierführerschein besitzt, sollte diesen gegen eine Scheckkarte austauschen. Bild: Auto-Medienportal.Net/Autoren-Union Mobilität

Wer einen Unfall ohne Personenschaden begeht, soll künftig nicht mehr an der Unfallstelle auf den Fahrzeughalter warten müssen – das jedenfalls erhoffte sich Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) von seinem Gesetzesentwurf. Stattdessen darf der Unglücksrabe den Unfallhergang auf einer speziellen Online-Meldestelle oder einer nahegelegenen Polizeiwache melden. Ob es tatsächlich zu einer Rechtsumsetzung im Laufe des Jahres kommen wird, bleibt abzuwarten.

THG-Prämie steigt an
Wer ein Elektrofahrzeug besitzt, kann seine Treibhausgas-Prämie einmal jährlich beantragen. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Förderung, die zum Kauf eines E-Autos anregen soll. Diese Unterstützung kann der Halter bei verschiedenen Anbietern geltend machen, die den besagten Antrag beim Umweltbundesamt einreichen. Die gute Nachricht: Für dieses Jahr ist ein Quotenwachstum von 9,35 auf 10,6 Prozent vorgesehen, der sich positiv auf die Prämie auswirken kann. Weil diese allerdings vom Markt bestimmt wird, lässt sich ein dahingehender Anstieg nicht mit absoluter Gewissheit voraussagen.    

Eine weitere Entwicklung in punkto Verkehrsnachhaltigkeit betrifft die Neuanschaffung von Motorrädern: Die zum Jahreswechsel eingetretene EU-Homologationsnorm besagt, dass lediglich Motorräder neu zugelassen werden können, die der Abgasnorm „Euro 5+“ entsprechen.

Gasanlage checken wird Pflicht
Laut ADAC müssen Besitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils mit Flüssiggasanlage diese ab dem 19. Juni 2025 im Zweijahrestakt von einem Sachverständigen überprüfen lassen. Bei neu erworbenen Fahrzeugen muss die Überprüfung sogar noch vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Grund für die Maßnahme sind die hohen Unfallzahlen, die sich auf defekte Gasanlagen zurückführen lassen.

Blitzer werden intelligenter
Wer einen Urlaub im beliebtesten Reiseland Europas plant, sollte sich rigoros an die Verkehrsregeln halten – auch dann, wenn keine Polizei in Sicht ist. Die französische Regierung plant nämlich den Einsatz von sogenannten KI-Blitzern. Kurzum: Ein Teil der insgesamt rund 4.000 Radargeräte soll künftig nicht nur Geschwindigkeits-, sondern auch Verkehrsverstöße wie die Gurtpflicht oder das Handyverbot am Steuer überwachen. Wann die KI-Blitzer zum Einsatz kommen, steht noch aus.

Vignetten- und Spritpreise steigen an
Wer eine Fahrt nach oder durch Österreich plant, muss aufgrund steigender Vignettenpreise ab sofort tiefer in die Tasche greifen. Dabei übersteigen die Kosten für eine Jahresvignette erstmals die 100-Euro-Grenze – statt 96,40 Euro belaufen sich diese auf 103,80 Euro. Die Preise für eine Tages- (9,30 Euro statt 8,60 Euro) und 10-Tages-Vignette (12,40 Euro statt 11,50 Euro) nehmen ebenfalls zu.  

Auch die steigende CO2-Steuer treibt die Mobilitätskosten nach oben. In Zahlen: Der Kostensprung von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO2 verteuert den Benzinpreis um etwa 3,4 Cent und den Dieselpreis um etwa 4,7 Cent pro Liter.

Harte Strafen in Italien
Italien-Urlauber aufgepasst! Am 14. Dezember 2024 trat eine Reform des italienischen Verkehrs- und Transportministers Matteo Salvini in Kraft, die auf kostspielige Strafen bei Alkohol- und sonstigen Drogenfahrten setzt. Kurzum: Die Promillegrenze bleibt unverändert (0,5), allerdings drohen bei einer Überschreitung dieses Wertes – je nach Schweregrad – der Führerscheinentzug sowie hohe Geld- und mitunter sogar Freiheitsstrafen. Ähnliches gilt für den nachweislichen Konsum illegaler Substanzen: In schweren Fällen droht ein Bußgeld von bis zu 6.000 Euro sowie ein langjähriger Führerscheinentzug. Auch Verkehrsdelikte wie Tempoverstöße oder Handy am Steuer werden künftig drakonischer geahndet.

Führerschein bald Altpapier
Raus mit dem Alten, rein mit dem Neuen: Wer nach 1953 geboren wurde, musste seinen Papierführerschein bis zum 19. Januar gegen einen Lappen im Scheckkartenformat austauschen. Das „Upgrade“ kostet 25 Euro und wird an der Führerscheinstelle der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt. Wer dennoch mit abgelaufenem Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafgebühr von zehn Euro geahndet wird.

Wer es noch moderner haben möchte, kann bald gänzlich auf den physischen Führerschein verzichten – und sich diesen auf das Smartphone ziehen. Das jedenfalls sieht die 4. Führerscheinrichtlinie der EU vor, die im Laufe des Jahres implementiert wird.